Lizenzbedingungen

§ 1 Rechte

  1. Sie dürfen die Programme, die frei per Download zur Verfügung stehen, in unveränderter Form vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen.
  2. Gestattet ist auch die Kombination der Programme oder Teilen hiervon mit anderen Programmen.
  3. Sie erhalten die Rechte unentgeltlich, soweit nicht an anderer Stelle explizit darauf hingewiesen wird.

§ 2 Pflichten beim Vertrieb

  1. Wenn Sie eines unserer Programme verbreiten oder öffentlich zugänglich machen, sei es in einer Kombination mit anderen Programmen oder in Verbindung mit Hardware, dann müssen sie mitliefern:
    • alle Vermerke in Textdateien und Programm Code, die auf diese Lizenz hinweisen;
    • alle Vermerke in Textdateien und Programm Code, die über die Urheber des Programms Auskunft geben;
    • einen für den Empfänger deutlich wahrnehmbaren Hinweis auf diese Lizenz und die Internetadresse http://kloss.solutions
    • den vollständigen Text dieser Lizenz in deutlich wahrnehmbarer Weise.
  2. Wenn bei der Installation eines Programms und/oder beim Programmstart Lizenz- und/oder Vertragsbedingungen angezeigt werden, dann müssen
    • diese Lizenz,
    • ein Hinweis auf diese Lizenz und
    • ein Hinweis auf den oder die Rechtsinhaber an den ersten unter dieser Lizenz nutzbaren Programmbestandteilen ebenfalls angezeigt werden.
  3. Sie dürfen die Nutzung der Programme nicht von Pflichten oder Bedingungen abhängig machen, die nicht in dieser Lizenz vorgesehen sind.
  4. Sofern Sie mit den Programmen eine Dokumentation erhalten haben, muss diese Dokumentation entsprechend mitgeliefert werden, es sei denn, die freie Mitlieferung der Dokumentation ist Ihnen aufgrund der Lizenz für die Dokumentation nicht gestattet.

§ 3 Weitere Pflichten beim Vertrieb

  1. Sie dürfen von Dritten für die Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts der Programme kein Entgelt verlangen.

§ 4 Vertragsschluss

  1. Mit dieser Lizenz wird Ihnen und jeder anderen Person ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Nutzung unserer Programme unter den hier aufgeführten Bedingungen unterbreitet.
  2. Sie dürfen die Programme nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften bestimmungsgemäß benutzen, ohne dass es der Annahme dieser Lizenz bedarf. Dieses Recht umfasst in der Europäischen Union und in den meisten anderen Rechtsordnungen insbesondere die folgenden Befugnisse:
    • die Programme ablaufen zu lassen sowie die Erstellung von hierfür erforderlichen Vervielfältigungen im Haupt- und Arbeitsspeicher;
    • das Erstellen einer Sicherungskopie;
    • die Fehlerberichtigung;
    • die Weitergabe einer rechtmäßig erworbenen körperlichen Kopie der Programme.
  3. Sie erklären Ihre Zustimmung zum Abschluss dieser Lizenz, indem Sie die Programme verbreiten, öffentlich zugänglich machen, verändern oder in einer Weise vervielfältigen, die über die bestimmungsgemäße Nutzung im Sinne von Absatz 2 hinausgeht. Ab diesem Zeitpunkt ist diese Lizenz als rechtlich verbindlicher Vertrag zwischen den Rechtsinhabern und Ihnen geschlossen, ohne dass es eines Zugangs der Annahmeerklärung bei den Rechtsinhabern bedarf.
  4. Sie und jeder andere Lizenznehmer erhalten die Rechte aus dieser Lizenz direkt von den Rechtsinhabern. Eine Unterlizenzierung oder Übertragung der Rechte ist nicht gestattet.

§ 5 Beendigung der Rechte bei Zuwiderhandlung

  1. Jede Verletzung Ihrer Verpflichtungen aus dieser Lizenz führt zu einer automatischen Beendigung Ihrer Rechte aus dieser Lizenz.
  2. Die Rechte Dritter, die die Programme oder Rechte an den Programmen von Ihnen erhalten haben, bleiben hiervon unberührt.

§ 6 Haftung und Gewährleistung

  1. Für entgegenstehende Rechte Dritter haften die Rechtsinhaber nur, sofern sie Kenntnis von diesen Rechten hatten, ohne Sie zu informieren.
  2. Die Haftung für Fehler und sonstige Mängel der Programme richtet sich nach den außerhalb dieser Lizenz getroffenen Vereinbarungen zwischen Ihnen und den Rechtsinhabern oder, wenn eine solche Vereinbarung nicht existiert, nach den gesetzlichen Regelungen.

§ 7 Verträge mit Dritten

  1. Diese Lizenz regelt nur die Beziehung zwischen Ihnen und den Rechtsinhabern. Sie ist nicht Bestandteil der Verträge zwischen Ihnen und Dritten.
  2. Die Lizenz beschränkt Sie nicht in der Freiheit, mit Dritten, die von Ihnen Kopien der Programme erhalten oder Leistungen in Anspruch nehmen, die im Zusammenhang mit den Programmen stehen, Verträge beliebigen Inhalts zu schließen, sofern Sie dabei Ihren Verpflichtungen aus dieser Lizenz nachkommen und die Rechte der Dritten aus dieser Lizenz nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere dürfen Sie für die Überlassung der Programme kein Entgelt verlangen. Entgeld für sonstige Leistungen steht Ihnen frei.
  3. Diese Lizenz verpflichtet Sie nicht, die Programme an Dritte weiterzugeben. Es steht Ihnen frei zu entscheiden, wem Sie die Programme zugänglich machen. Sie dürfen aber die weitere Nutzung durch Dritte nicht durch den Einsatz technischer Schutzmaßnahmen, insbesondere durch den Einsatz von Kopierschutzvorrichtungen jeglicher Art, verhindern oder erschweren. Eine passwortgeschützte Zugangsbeschränkung oder die Nutzung in einem Intranet wird nicht als technische Schutzmaßnahme angesehen.

§ 8 Anwendbares Recht

  1. Auf diese Lizenz findet deutsches Recht Anwendung.